Autor: Philipp Fox

Corona Update November 2020 (Stand 04.11.2020)

Ergänzungen / Erweiterungen ab Montag, 02.11.20 zum weiterhin gültigen Corona Verhaltens- und Hygiene-Vorschrift für Tennishalle Geislingen Wintersaison 2020/2021

Nach dem Zusammentreffen unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Minister-präsidentinnen und -präsidenten am vergangenen Mittwoch mit dem Beschluss zum Teil-Lock-Down bzgl. Corona ab dem 02.11.20 für den ganzen November 2020, sowie nach der parlamentarischen Beratung unserer BW-Landesregierung am Freitag, 30.10.20 im Landtag gelten nun die nachfolgende Regelungen zur Nutzung unserer Tennishalle.

Aktuelle Verlautbarung unserer Landesregierung hierzu:

Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist auszusetzen. Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Darüber hinaus erlaubt das BW-Staatsministerium das Spielen auf mehreren Hallenplätzen, sofern der Abstand zu Spielerpaaren anderer Plätze gewahrt bleibt und es keine Begegnungen der Spielpaare in den Umkleiden, Duschen und Toiletten kommt.

Das heißt für unseren Spielbetrieb in der Tennishalle ab Montag, 02.11.20 folgendes:

  1. Die Gastronomie in der Tennishalle ist geschlossen.
  2. Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind in der Tennishalle untersagt.
  3. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden. Ergänzend muss in den Umkleiden darauf geachtet werden, dass diese nur einzeln betreten werden und jederzeit ausreichend Abstand zwischen den einzelnen Spielpaaren gewahrt wird. Vor allem auch in den Umkleiden und in den Vorräumen. Das Duschen ist untersagt.
  4. Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden.
  5. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt.
  6. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren.
  7. Es wird deshalb auch empfohlen, bereits in Tenniskleidung in die Tennishalle zu kommen und nur noch die Schuhe zu wechseln. Damit kann den Anforderungen am besten entsprochen werden.

Darüber hinaus gilt unser bestehendes Hygiene-Konzept vom 20.09.20, welches in der Tennishalle mit separatem Aushang veröffentlicht ist sowie die allgemein gültigen Bestimmungen des Bundes und Landes zu Corona.

Wer Fragen oder Anregungen zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen hat, wendet sich bitte an unseren Vereinsadministrator Philipp Fox.

Tennisverein Geislingen e. V.

Der Vorstand

Stand: 04.11.20

Tennisverein Geislingen