Hygienekonzept

Hier finden Sie das gültige Hygiene-Konzept bzw. die Corona-Verordnungen für die Tennishalle in Geislingen.

Neue CoronaVO für Baden-Württemberg vom 03.12.21

Hierbei verweisen wir auf die Empfehlungen vom Württembergischen Tennisbund (WTB) sowie auf den aktuellen Stand der CoronaVO in Baden-Württemberg.

Somit gilt ab dem 04.12.21 in unserer Tennishalle und auch der Gastronomie 2G-Plus:

Zutritt zur Tennishalle nur noch für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.

Ausnahmen:

  • Genesen/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind. 
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt

Abschließend weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass in geschlossenen Räumen Maskenpflicht besteht. Darüber hinaus natürlich weiterhin die gewohnten Hygiene-Regelungen bzgl. Abstand usw.

Darüber hinaus verweisen wir auf die Aushänge bzgl. Nutzung von Umkleiden, Duschen und Toiletten.

Tennisverein Geislingen